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11 Min. Lesezeit

Wer im Unternehmen eigentlich zuständig ist

Arbeitgeber müssen psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Trotzdem hat nur ein Teil der Betriebe ein Verfahren für Konflikte.

Von Veronika Höller

Head of Demand Generation bei Tresorit · Autorin, Speakerin und Mentorin

Redaktionell geprüft: 2026-09-18

Ein Flur mit mehreren Bürotüren, die für unterschiedliche Anlaufstellen im Unternehmen stehen

Das Gefühl, gegen eine Wand zu laufen

Wenn ein Konflikt am Arbeitsplatz eskaliert, stellt sich schnell die Frage: An wen wende ich mich eigentlich? In vielen Betrieben gibt es darauf keine klare Antwort, und genau dieses Nicht-Wissen fühlt sich oft schlimmer an als der ursprüngliche Konflikt selbst.

Man ruft die Personalabteilung an, wird an den Betriebsrat verwiesen, der wiederum sagt, das sei eher Sache der Führungskraft - und am Ende hat man drei Gespräche geführt und ist keinen Schritt weiter. Dieses Ping-Pong ist zermürbend und erzeugt oft das Gefühl, allein gelassen zu werden.

Dazu kommt die Sorge, mit einer Beschwerde die eigene Position im Unternehmen zu gefährden. Werde ich jetzt als schwierig gelten? Wird das gegen mich verwendet? Diese Ängste sind nicht unbegründet, auch wenn sie sich im Einzelfall oft nicht bewahrheiten.

Es hilft, sich klarzumachen: Die Unübersichtlichkeit, die du erlebst, ist oft ein strukturelles Problem des Betriebs - nicht ein Zeichen dafür, dass dein Anliegen nicht wichtig genug ist, um bearbeitet zu werden.

Es ist nicht nur dein privates Problem

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber Gefährdungen beurteilen - ausdrücklich auch psychosoziale Belastungen wie Konflikte und Mobbing. Der Umgang damit ist also eine betriebliche Aufgabe, keine reine Charakterfrage oder ein rein zwischenmenschliches Problem, das du allein lösen musst.

Gleichzeitig zeigt die europäische Betriebsbefragung ESENER-3 für Deutschland: Nur 38 Prozent der Betriebe haben ein Verfahren für den Umgang mit Mobbing oder Belästigung, in kleinen Betrieben sind es 31 Prozent. Wenn dir also niemand sagen kann, wie der Weg aussieht, liegt das oft am Betrieb, nicht an dir.

Diese Zahlen erklären auch, warum sich viele Beschäftigte wie Erfinderinnen des Rades fühlen, wenn sie versuchen, ihre Situation zu klären: In vielen Fällen existiert tatsächlich noch kein etablierter Weg, und du bist womöglich eine der ersten Personen, die ihn einfordert.

Das bedeutet nicht, dass du selbst ein Verfahren entwerfen musst. Es bedeutet, dass es legitim ist, aktiv nachzufragen, wer zuständig ist - und dass wiederholtes Nachfragen kein Zeichen von Unhöflichkeit ist, sondern manchmal der einzige Weg, überhaupt eine Antwort zu bekommen.

Fakten von Vermutungen trennen, bevor du eine Stelle ansprichst

Bevor du eine Anlaufstelle kontaktierst, lohnt es sich, für dich selbst zu sortieren: Was weißt du sicher, was vermutest du, und was ist reine Sorge? Das schützt dich davor, im Gespräch unter Druck alles gleichzeitig vorzubringen und dabei den roten Faden zu verlieren.

Ein hilfreicher Zwischenschritt ist, die Situation in drei bis vier Sätzen so zu beschreiben, wie du sie einer außenstehenden Person erklären würdest, die nichts von deinem Arbeitsplatz weiß. Wenn diese Zusammenfassung nur aus Gefühlen besteht, ist das ein Hinweis, dass noch mehr konkrete Fakten gesammelt werden sollten.

Frage dich auch, welches Ergebnis du dir eigentlich wünschst: Geht es dir um eine Klärung des Verhaltens, um einen Wechsel des Teams, um eine formale Untersuchung oder zunächst nur darum, gehört zu werden? Diese Unterscheidung hilft dir, die passende Anlaufstelle zu finden, denn nicht jede Stelle kann jedes Anliegen bearbeiten.

Sortiere außerdem, was du bereits unternommen hast - etwa ein klärendes Gespräch mit der beteiligten Person - und was noch offen ist. Anlaufstellen fragen fast immer danach, welche Schritte schon gegangen wurden.

Mögliche Anlaufstellen sortieren

Je nach Betrieb kommen Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Betriebsarzt oder eine externe Beratungsstelle infrage. Es hilft, vorher zu überlegen, was du von einem Gespräch erwartest: Information, Vertraulichkeit oder ein formales Verfahren.

Der Betriebsrat hat gesetzliche Mitbestimmungsrechte etwa beim Arbeitsschutz und kann oft vermitteln, ohne dass sofort ein förmliches Verfahren eingeleitet wird. Die Personalabteilung wiederum ist meist näher an disziplinarischen oder vertraglichen Fragen - was auch bedeutet, dass Informationen dort eher in die Personalakte einfließen können.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und kann eine gute erste Anlaufstelle sein, wenn es zunächst vor allem um deine Gesundheit geht, nicht um ein förmliches Verfahren gegen jemanden. Externe Beratungsstellen sind oft branchen- oder gewerkschaftsnah organisiert und stehen außerhalb der betrieblichen Hierarchie, was manchen Menschen ein leichteres erstes Gespräch ermöglicht.

Frage ruhig zuerst nach der Vertraulichkeit, bevor du Details erzählst. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern eine sinnvolle Vorbereitung - und eine Frage, die jede seriöse Anlaufstelle ohne Umschweife beantworten sollte.

  • Welche Stelle gibt es in meinem Betrieb überhaupt?
  • Was möchte ich aus dem ersten Gespräch mitnehmen?
  • Was möchte ich noch nicht erzählen?
  • Geht es mir gerade eher um Gesundheit, um Klärung oder um ein formales Verfahren?

Wie ein erstes Gespräch konkret ablaufen kann

Ein erstes Gespräch mit einer Anlaufstelle muss nicht bedeuten, dass sofort alles ins Rollen kommt. Du kannst explizit sagen: „Ich möchte heute erst einmal verstehen, wie das Verfahren bei Ihnen aussieht, bevor ich Details erzähle.“ Das ist ein völlig legitimer erster Schritt.

Ein möglicher Gesprächseinstieg: „Ich erlebe seit einiger Zeit eine Situation im Team, die mich belastet. Bevor ich ins Detail gehe, würde ich gern wissen: Was passiert mit dem, was ich Ihnen erzähle, und wer erfährt davon?“ Diese Frage schafft Klarheit, bevor du dich verletzlich machst.

Nimm dir, wenn möglich, Notizen mit einer kurzen, sachlichen Zusammenfassung mit - nicht um sie vorzulesen, sondern damit du unter Anspannung nicht den Faden verlierst. Das hilft besonders, wenn das Gespräch emotional wird.

Am Ende des Gesprächs lohnt sich eine klare Frage nach dem nächsten Schritt: Was passiert jetzt konkret, bis wann, und wer meldet sich bei wem? Ohne diese Klärung bleibt oft unklar, ob überhaupt etwas in Bewegung ist.

Was du besser vermeidest

Vermeide es, dieselbe Geschichte gleichzeitig informell an viele verschiedene Personen im Betrieb weiterzugeben, etwa an mehrere Kolleginnen zusätzlich zur offiziellen Anlaufstelle. Das kann dazu führen, dass Informationen unkontrolliert kursieren und dir die Deutungshoheit über deine eigene Geschichte entgleitet.

Vermeide es außerdem, dich von einer einzigen abweisenden Reaktion entmutigen zu lassen und danach ganz aufzugeben. Gerade weil viele Betriebe kein etabliertes Verfahren haben, kann es sein, dass die erste angesprochene Person schlicht nicht zuständig ist oder überfordert reagiert.

Vermeide voreilige Versprechen von Vertraulichkeit als gegeben anzunehmen, ohne konkret nachzufragen. Manche Stellen sind gesetzlich oder betrieblich verpflichtet, bestimmte Informationen weiterzugeben - das solltest du vorher wissen, nicht erst hinterher.

Und vermeide, dich für das Nachfragen zu rechtfertigen, als wäre es eine Zumutung. Ein Anliegen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz vorzubringen ist ein legitimer Teil des Arbeitsschutzes, kein Sonderwunsch.

Wo die Grenzen betrieblicher Zuständigkeit liegen

Betriebliche Anlaufstellen können vermitteln, prüfen und manchmal organisatorische Veränderungen anstoßen - sie können aber keine rechtlich bindenden Urteile über Fehlverhalten fällen. Wenn es um eine mögliche Kündigung, Diskriminierung oder eine Klage geht, ist das ein anderer, rechtlicher Weg.

Wenn gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen, Angstsymptome oder Erschöpfung entstehen, ist das ein Fall für ärztliche oder psychotherapeutische Unterstützung - unabhängig davon, wie das betriebliche Verfahren ausgeht. Beides kann parallel laufen, das eine ersetzt das andere nicht.

Dieser Text bietet Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Fristen, Kündigungsschutz oder möglicher Diskriminierung ist der Weg zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht oder einer anerkannten externen Beratungsstelle der richtige nächste Schritt.

  • Geht es in meinem Fall um betriebliche Klärung, um Gesundheit, oder um beides gleichzeitig?
  • Habe ich bereits gesundheitliche Auswirkungen bemerkt, die ich ärztlich abklären lassen sollte?

Was realistisch zu erwarten ist

Selbst in Betrieben mit etabliertem Verfahren dauert Klärung oft länger, als man sich das wünscht - mehrere Gespräche, manchmal Wochen. Das ist frustrierend, aber es bedeutet nicht automatisch, dass nichts passiert.

Realistisch ist, dass du nach dem ersten Kontakt zumindest Klarheit darüber bekommst, wie der weitere Weg aussieht, auch wenn eine inhaltliche Lösung noch aussteht. Diese Klarheit allein ist schon ein Fortschritt gegenüber dem Gefühl, gegen eine Wand zu laufen.

In kleineren Betrieben ohne formales Verfahren kann es sein, dass du selbst mehr Eigeninitiative zeigen musst, etwa indem du aktiv fragst, wer sich um Arbeitsschutz kümmert. Das ist unfair verteilt, aber es ändert nichts daran, dass diese Initiative sich für dich lohnen kann.

Ein kleiner nächster Schritt

Finde heute heraus, welche der genannten Stellen es in deinem Betrieb tatsächlich gibt - das reicht oft schon ein Blick ins Intranet oder eine kurze Frage im Team. Du musst noch niemanden kontaktieren.

Notiere dir anschließend nur einen Satz: Was möchtest du von dieser Stelle als Erstes wissen, bevor du irgendetwas von dir preisgibst? Das ist der einzige Schritt, den du heute brauchst.

Quellen

  1. Psychosoziale Risiken und betriebliche Verfahren (ESENER-3, deutsche Stichprobe)Zentralblatt für Arbeitsmedizin / Springer · 2024
  2. Forschungsdaten zur Mobbing-StudieBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) · 2024

Über die Autorin

Veronika Höller · Head of Demand Generation bei Tresorit · Autorin, Speakerin und Mentorin

Veronika Höller ist Head of Demand Generation bei Tresorit, Autorin, Speakerin und leidenschaftliche Mentorin. Seit über 18 Jahren arbeitet sie im digitalen Marketing und verbindet strategisches Denken mit praktischer Erfahrung in PPC, SEO und Demand Generation.

Im Mentoring steht für sie der Mensch im Mittelpunkt. Sie unterstützt Menschen dabei, ihre Stärken zu erkennen, neue Perspektiven zu entwickeln und ihren eigenen Weg zu gehen - unabhängig von Jobtitel oder bisherigem Werdegang. Dabei geht es nicht darum, fertige Antworten zu liefern, sondern gemeinsam Lösungen zu finden, Selbstvertrauen aufzubauen und ins Handeln zu kommen.